Keine Formulare, Anträge oder Gutachten auf Kostenerstattung bei den Krankenkassen.
Häufig gibt es sehr lange Wartezeiten bei Kassentherapeuten, was bei einem akuten Leidensdruck möglicherweise zu Verschlimmerungen führen könnte.
Es wird keine Dokumentation Deiner Daten bei öffentlichen Behörden, wie auch der Krankenkasse geben, welche zu zukünftigen Schwierigkeiten machen könnten bei Verbeamtung, im Arbeitsleben oder bei einer Aufnahme in Versicherung.
Wenn man bei einer Gesundheitsprüfung angeben müsste, dass man sich in psychotherapeutischer Behandlung befindet oder gewesen ist, dann könnte es zu Risikozuschlägen kommen, gerade bei Kranken-, Lebens- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen.
Kosten für eine Beratung / Therapie werden nur dann von den Krankenkassen übernommen, wenn eine psychische Diagnose vorliegt, nach dem ICD 10/11 (= englisch (ICD) steht für: International Statistical Classification of Diseases und Related Health Problems) d.h. eine internationale Klassifikation von Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme). Da sie nicht an die Krankenkassen-Vorschriften gehalten sind, bestimmst Du selbst, wie oft, welche Themen in der Beratung besprochen werden und wie viel Sitzungen Du brauchst.